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   OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13   

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https://dejure.org/2014,15856
OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13 (https://dejure.org/2014,15856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2014 - 5 D 91/13 (https://dejure.org/2014,15856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 5 D 91/13 (https://dejure.org/2014,15856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166; GG Art 19 Abs. 4; ZPO § 114 S. 1; DRiG § 26 Abs. 1
    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe, Rechtsprechung, Verwaltungstätigkeit, Dienstaufsicht, wiederholte Anträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Hierzu gehören alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984, NJW 1984, 2531; Urt. v. 23. Oktober 1963, NJW 1964, 2415, 2417).

    Die richterliche Amtsführung unterliegt nur insoweit der Dienstsaufsicht, wie es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung soweit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 a. a. O. S. 2532; Urt. v. 23. Oktober 1963 a. a. O. S. 2418).

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Hierzu gehören alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984, NJW 1984, 2531; Urt. v. 23. Oktober 1963, NJW 1964, 2415, 2417).

    Die richterliche Amtsführung unterliegt nur insoweit der Dienstsaufsicht, wie es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung soweit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 a. a. O. S. 2532; Urt. v. 23. Oktober 1963 a. a. O. S. 2418).

  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Die Aufsicht über die Gerichte dient nicht den Interessen des Einzelnen und damit auch nicht dem Grundrechtsschutz (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1976, NJW 1977, 118).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung des Gerichts einen offensichtlichen, jeden Zweifel entrückten Fehlgriff darstellt, der auch im Kernbereich richterlicher Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa Urt. v. 27. September 1976, BGHZ 67, 184, 187; v. 1. Dezember 1983, DRiZ 1984, 194, 195).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Die Instanzgerichte sind nicht befugt, die Rechtsprechungstätigkeit des Revisionsgerichts zu überprüfen (vgl. für die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Beschl. v. 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Art. 19 Abs. 4 GG und § 40 VwGO gewähren Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. Februar 1963, BVerfGE 15, 275, 280 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83

    Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung des Gerichts einen offensichtlichen, jeden Zweifel entrückten Fehlgriff darstellt, der auch im Kernbereich richterlicher Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa Urt. v. 27. September 1976, BGHZ 67, 184, 187; v. 1. Dezember 1983, DRiZ 1984, 194, 195).
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 88/13

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe,

    5 Soweit der Antragsteller mit seinem Hauptantrag die vorläufige Verpflichtung des Bundesverwaltungsgerichts, seine Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz als Rechtssachen zu behandeln, begehrt, ist sein Antrag unzulässig, weil die Rechtsprechungstätigkeit des Revisionsgerichts nicht der Überprüfung durch die Instanzgerichte unterliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13).

    Es besteht nicht die Möglichkeit, dass er einen Anordnungsanspruch (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) hat, weil die Aufsicht über die Gerichte nicht den Interessen des Einzelnen und damit auch nicht dem Grundrechtsschutz dient (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1976, NJW 1977, 118; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13).7 Soweit der Antragsteller eine vorläufige Beantwortung seiner Eingaben begehrt, fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.

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